Führungszeugnisse können Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen.
Wenn Sie das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegen möchten, müssen Sie im Antrag die genaue Anschrift der Behörde angeben, da das Führungszeugnis vom Bundeszentralregister direkt an die betreffende Behörde versandt wird. Wichtig ist auch, dass Sie in dem Antrag genau aufführen, wofür das Führungszeugnis von der Behörde benötig wird.
Benötigen Sie das Führungszeugnis für private Zwecke, wird es Ihnen direkt vom Bundeszent-ralregister in Bonn zugesandt. Den amtlich vorgeschriebenen Antragsvordruck erhalten Sie bei uns.
Mehr Informationen zum Thema „Führungszeugnis“ erhalten Sie hier: Bundesjustizamt.de.
Notwendige Unterlagen:
Persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität, zum Beispiel: Personalausweis.
Voraussetzung:
Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahres vollendet haben, und mit einer Wohnung bei der Meldebehörde gemeldet sein.
Bearbeitungsfristen:
Die Bearbeitungsfristen ergeben sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Bonn (in der Regel vier bis fünf Tage)
Erweitertes Führungszeugnis
Seit dem 1. Mai 2010 können Sie auch ein „erweiterten Führungszeugnisses“ bei uns beantragen. Mehr Informationen zum Thema „erweitertes Führungszeugnis“ erhalten Sie hier: Bundesjustizamt.de.





