Notwendige Unterlagen:
Wenn Sie einen Reisepass ausgestellt haben möchten, benötigen wir
- einen Identitätsnachweis (das kann der alte Reisepass oder der Personalausweis, oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis sein),
- die Heiratsurkunde beziehungsweise bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde,
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (siehe dazu die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei) beim Euro-Reisepass, beziehungsweise
- zwei aktuelle, biometrische Lichtbilder beim vorläufigen Reisepass,
- gegebenenfalls einen Staatsangehörigkeitsnachweis.
- Bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich.
Weitere Hinweise:
- Der Antragsteller muss Deutscher sein.
- Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde.
- Kindereinträge sind nicht möglich.
- Gültigkeit: Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahrs beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, danach 10 Jahre.
- Die Bearbeitungsfristen beim Euro-Pass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei.
- Seit dem 1. November 2007 werden Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers genommen. Beim Fehlen oder längerer Verletzung dieser Finger werden folgende Finger in angegebener Reihenfolge gescannt: Daumen, Mittelfinger, Ringfinger. Bei einer Fingerverletzung bis 3 Monate kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.





