Der Bürgermeister und seine Vertreter

Der Bürgermeister

Heinrich Josef Reker, Parteilos

Heinz Reker, Parteilos, Bürgermeister

Aufgaben und Stellung des Bürgermeisters

(§ 62 Gemeindeordnung NRW)

(1) Der Bürgermeister ist kommunaler Wahlbeamter. Der Bürgermeister ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsgangs der gesamten Verwaltung. Er leitet und verteilt die Geschäfte. Dabei kann er sich bestimmte Aufgaben vorbehalten und die Bearbeitung einzelner Angelegenheiten selbst übernehmen.

(2) Der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse vor. Er führt diese Beschlüsse und Entscheidungen nach § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 sowie Weisungen, die im Rahmen des § 3 Abs. 2 und des § 132 ergehen, unter der Kontrolle des Rates und in Verantwortung ihm gegenüber durch. Der Bürgermeister entscheidet ferner in Angelegenheiten, die ihm vom Rat oder von den Ausschüssen zur Entscheidung übertragen sind.

(3) Dem Bürgermeister obliegt die Erledigung aller Aufgaben, die ihm aufgrund gesetzlicher Vorschriften übertragen sind.

(4) Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten.

Die Stellvertretung

Die stellvertretenden Bürgermeister

Die stellvertretenden Bürgermeister vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation (§ 67 Absatz 1, Satz 2 Gemeindeordnung NRW). Die stellvertretenden Bürgermeister vertreten den Bürgermeister nicht bei der Leitung der Verwaltung.

Dr. Christian Tennie, CDU, 1. Stellvertretender Bürgermeister

Dr. Christian Tennie, CDU, 1. stellvertretender Bürgermeister

  • Mühlenstr. 1, 32676 Lügde
  • Telefon: 05281 180310
  • E-Mail: tennie@mac.com

Joachim Krause, SPD, 2. Stellvertretender Bürgermeister

Joachim Krause, SPD, 2. stellvertretender Bürgermeister

  • An der Steinkuhle 4, 32676 Lügde
  • Telefon: 05281 979292
  • E-Mail: ACHKRAUSE@aol.com
Die Vertretung im Amt

Stellvertretender Leiter der Verwaltung sind in Lügde die allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters. Der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters wird vom Rat bestellt (§ 68 Absatz 1, Satz 4 Gemeindeordnung NRW).

  • Günter Loges, 1. allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters
  • Katrin Buhr, 2. allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters