Die Grüne Tonne

Eine Befreiung von der Benutzung einer Biotonne (grün) wegen Eigenkompostierung ist möglich.

Die Voraussetzungen für die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ändern sich nicht. Bei Bildung von Abfallgemeinschaften muss eine Befreiung widerrufen werden, wenn sich Haushalte an der Abfallgemeinschaft beteiligen, die nicht befreit sind. In diese Tonne gehören

  • Küchenabfälle
  • Obstreste
  • Gemüseabfälle
  • Gartenabfälle
  • Kleintierstreu
  • kleinere Papierreste

Die Abfälle aus der grünen Tonne werden im Kompostwerk Lemgo maschinell verarbeitet; hierbei entsteht Biogas, das zur Stromerzeugung genutzt wird.