Eine Befreiung von der Benutzung einer Biotonne (grün) wegen Eigenkompostierung ist möglich.
Die Voraussetzungen für die Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang ändern sich nicht. Bei Bildung von Abfallgemeinschaften muss eine Befreiung widerrufen werden, wenn sich Haushalte an der Abfallgemeinschaft beteiligen, die nicht befreit sind. In diese Tonne gehören
- Küchenabfälle
- Obstreste
- Gemüseabfälle
- Gartenabfälle
- Kleintierstreu
- kleinere Papierreste
Die Abfälle aus der grünen Tonne werden im Kompostwerk Lemgo maschinell verarbeitet; hierbei entsteht Biogas, das zur Stromerzeugung genutzt wird.





