Dienstleistungen

Erstattung von Kosten für die Beschaffung von Lernmittel für Pendler

Erstattung von Kosten für Lernmittel für Schülerinnen und Schüler, die Schulen außerhalb Nordrhein-Westfalens besuchen (sogenannte Pendler).

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt für Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben (hier: Stadtgebiet Lügde) und von dort aus täglich öffentliche Schulen oder private Ersatzschulen in einem benachbarten Bundesland besuchen, einen Teil der notwendigen Kosten für die Beschaffung der notwendigen Lernmittel.

Kosten können nur denjenigen Schülerinnen und Schülern erstattet werden, die eine in einem benachbarten Bundesland (Niedersachsen - Bad Pyrmont, Hameln) gelegene Schule besuchen,

  • wenn diese Schule die nächstgelegene Schule ist,
  • diese Schule täglich besucht wird, und wenn
  • ihnen im Nachbarland keine Schülerfahrkosten erstattet werden.

Kostenerstattung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei der Stadt Lügde zu stellen. Das Antrags-Formular (PDF-Dokument) können Sie sich ausdrucken, ausfüllen und uns anschließend mit den entsprechenden Belegen zusenden.

Gegebenenfalls müssen Sie sich auch ein Antrags-Formular für Fachbücher (PDF-Dokument) vom Fachlehrer ausfüllen lassen. In vielen Schulen werden zu Beginn eines jeden Schuljahres Listen ausgegeben, auf denen, getrennt nach Schulklassen, die für das jeweilige Schuljahr zu beschaffenden Bücher aufgeführt werden. In einigen Schulen können Fachlehrer entscheiden, ob und welche Bücher zusätzlich zu beschaffen sind. In solchen Fällen ist dieser Vordruck zu nutzen.

Aus dem Informationsblatt (PDF-Dokument) zum Thema „Lernmittel für Pendler“ können Sie entnehmen, für welche Bücher Sie den Antrag stellen können, wann Sie den Antrag stellen müssen und was Sie bei der Antragsstellung beachten müssen.

Erstattung von Schülerfahrkosten für Pendler

Erstattung der Schülerfahrkosten an Schülerinnen und Schüler, die Schulen außerhalb von Nordrhein-Westfalen besuchen (sogenannte Pendler).

Das Land Nordrhein-Westfalen trägt für Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und von dort aus täglich öffentliche Schulen oder private Ersatzschulen in einem benachbarten Bundesland besuchen, die notwenigen Schülerfahrkosten.

Kostenerstattung kann nur denjenigen Schülerinnen und Schülern gewährt werden, die eine in einem benachbarten Land (hier: Niedersachsen - Bad Pyrmont, Hameln) gelegene Schule besuchen,

  • wenn diese Schule die nächstgelegene Schule ist,
  • diese Schule täglich besucht wird, und wenn
  • ihnen im Nachbarland keine Schülerfahrkosten erstattet werden.

Fahrkostenerstattung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bei der Stadt Lügde zu stellen. Das beigefügte Antrags-Formular können Sie sich ausdrucken, ausfüllen und uns anschließend mit den entsprechenden Belegen zusenden.

Bitte beachten Sie: Die Fahrkosten werden nur alle drei Monate abgerechnet! Weitere Informationen zum Thema "Erstattung von Schülerfahrkosten für Pendler" haben wir für Sie in eine einem Informationsblatt (PDF-Dokument, 63,3 KB) zusammengefasst.

Anträge auf Ausstellung einer Kundenkarte, sowie Informationen über die Buslinienpläne erhalten Sie bei der OWL Verkehr GmbH.