Dienstleistungen

Personalausweis

Um Ihnen einen Personalausweis oder einen vorläufigen Ausweis ausstellen zu können, benötigen wir einige Unterlagen:

  • Alter Ausweis (oder anderer Identitätsnachweis). Sofern der alte Ausweis nicht von der Stadt Lügde ausgestellt wurde, benötigen wir auch eine Heiratsurkunde oder bei Ledigen eine Geburts- oder Abstammungsurkunde.
  • Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (Mehr Informationen zum biometrischen Lichtbild finden Sie im Internetangebot der Bundesdruckerei),
  • gegebenenfalls einen Staatsangehörigkeitsnachweis.

Ganz wichtig:

Den Antrag müssen Sie persönlich bei uns stellen.

Besonderheiten:
  • Der Antragsteller muss Deutscher sein.
  • Der Antragsteller muss in der Stadt gemeldet sein.
  • Die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises ist ebenfalls möglich.
  • Von der Ausweispflicht ist bereit, wer im Besitz eines gültigen Reisepasses ist.
  • Bei Antragstellung vor dem 16. Lebensjahr ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Mehr Informationen

Umfangreiche Informationen erhalten Sie unter: www.personalausweisportal.de

Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen. Das neue Dokument, Ihre wichtigste Karte, wurde gegenüber Ihrem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. […] Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche Sicherheitsmerkmale. […] Ihr neuer Personalausweis bietet Ihnen die Möglichkeit, die herkömmliche Nutzung von Ausweisen aus der „Papierwelt“ in die digitale Welt zu übertragen. Mit neu geschaffenen Funktionen bietet er Ihnen viele Einsatzmöglichkeiten vor allem im Internet.

[Quelle: www.personalausweisportal.de]

Alles Wissenswerte in Kürze

Eine umfangreiche Information zum neuen Personalausweis hat das Kommunale Rechenzentrum in Lemgo erstellt:

Der neue Personalausweis Sicherheitshinweise - alles Wissenswerte in Kürze zum neuen Personalausweis (PDF-Dokument, 89 KB).

Reisepass

Notwendige Unterlagen:

Wenn Sie einen Reisepass ausgestellt haben möchten, benötigen wir

  • einen Identitätsnachweis (das kann der alte Reisepass oder der Personalausweis, oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis sein),
  • die Heiratsurkunde beziehungsweise bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde,
    • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (siehe dazu die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei) beim Euro-Reisepass, beziehungsweise
    • zwei aktuelle, biometrische Lichtbilder beim vorläufigen Reisepass,
  • gegebenenfalls einen Staatsangehörigkeitsnachweis.
  • Bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich.
Weitere Hinweise:
  • Der Antragsteller muss Deutscher sein.
  • Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde.
  • Kindereinträge sind nicht möglich.
  • Gültigkeit: Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahrs beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, danach 10 Jahre.
  • Die Bearbeitungsfristen beim Euro-Pass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei.
  • Seit dem 1. November 2007 werden Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers genommen. Beim Fehlen oder längerer Verletzung dieser Finger werden folgende Finger in angegebener Reihenfolge gescannt: Daumen, Mittelfinger, Ringfinger. Bei einer Fingerverletzung bis 3 Monate kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.