Dienstleistungen

Kinderreisepass

Notwendige Unterlagen:

Wenn Sie für Ihr Kind einen Reisepass ausgestellt haben möchten, benötigen wir

  • ein biometrisches Lichtbild (siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei),
  • die Unterschrift der erziehungsberechtigten Personen,
  • die Unterschrift des Kindes ab dem 10. Lebensjahr,
  • eine standesamtliche Urkunde (zum Beispiel die Geburtsurkunde).
Gültigkeit:

6 Jahre bzw. nach Verlängerung bis zur Vollendung des 12. Lebensjahr,

Bearbeitungszeit:

Der Kinderreisepasse wird bei uns sofort ausgestellt.

Reisepass

Notwendige Unterlagen:

Wenn Sie einen Reisepass ausgestellt haben möchten, benötigen wir

  • einen Identitätsnachweis (das kann der alte Reisepass oder der Personalausweis, oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis sein),
  • die Heiratsurkunde beziehungsweise bei Ledigen Geburts- oder Abstammungsurkunde,
    • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (siehe dazu die Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei) beim Euro-Reisepass, beziehungsweise
    • zwei aktuelle, biometrische Lichtbilder beim vorläufigen Reisepass,
  • gegebenenfalls einen Staatsangehörigkeitsnachweis.
  • Bei minderjährigen Antragstellern ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich.
Weitere Hinweise:
  • Der Antragsteller muss Deutscher sein.
  • Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde.
  • Kindereinträge sind nicht möglich.
  • Gültigkeit: Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahrs beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, danach 10 Jahre.
  • Die Bearbeitungsfristen beim Euro-Pass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei.
  • Seit dem 1. November 2007 werden Fingerabdrücke des rechten und linken Zeigefingers genommen. Beim Fehlen oder längerer Verletzung dieser Finger werden folgende Finger in angegebener Reihenfolge gescannt: Daumen, Mittelfinger, Ringfinger. Bei einer Fingerverletzung bis 3 Monate kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.