Anmeldung der Eheschließung
Die nachstehende Liste der erforderlichen Unterlagen soll darüber informieren, was im Einzelfall besorgt werden muss, bevor die Eheschließung angemeldet werden kann. Die folgenden Hinweise beschränken sich auf die relativ einfachen Fälle, damit Sie wegen des teilweise doch sehr komplizierten Personenstandsrechts nicht den Überblick verlieren.
Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Deutsche: Staatsangehörigkeitsausweis,Einbürgerungsurkunde,Registrierschein usw.
- Nichtdeutsche: Reisepass (Nationalpass) des Heimatstaates, Staatsangehörigkeitsbescheinigung der zuständigen Heimatbehörde mit Apostille mit Vorbeglaubigungen Titel
Angaben zur Person
- Nachweis durch neuausgestellten (nicht älter als sechs Monate) Abstammungsurkunde (wenn die Eltern vor dem 01.01.1958 geheiratet haben). Die Abstammungsurkunde ist eine erweiterte Geburtsurkunde, die Sie bei dem Standesamt erhalten, bei dem Ihre Geburt beurkundet wurde.
- Beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (wenn die Eltern nach dem 01.01.1958 geheiratet haben). Dies ist nicht mit dem Stammbuch der Familie (Ringbuch) zu verwechseln, das die Eltern besitzen. Das Familienbuch ist eine gelbe Karteikarte, die anläßlich einer Eheschließung angelegt wird und immer beim Standesamt verbleibt. Hier sind alle relevanten Personenstandsdaten über Sie und Ihre Eltern vermerkt. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, welches bei bestehender Ehe der Eltern für deren gemeldeten Wohnsitz zuständig ist.
- Geburtsurkunde (mit Apostille oder mit Vorbeglaubigungen) Eine Geburtsurkunde ist nur dann erforderlich, wenn die Geburt außerhalb der BRD stattgefunden hat. Hierunter fallen nicht nur die im Ausland Geborenen, sondern auch diejenigen, die im Gebiet des früheren Deutschland (Preußen, Schlesien, jetzt Polen etc.) geboren wurden. Bei Personenstandsurkunden der ehemaligen deutschen Ostgebiete fordern Sie die Urkunde bitte beim Standesamt I Berlin, Rückerstr. 9, 10119 Berlin an.
- Aufenthaltsbescheinigungen der Meldebehörden für jede gemeldete Wohnung für Verlobte sind beim jeweiligen Einwohnermeldeamt selbst besorgen (Gültigkeitsdauer: 8 Tage).
- Urkunden über die Führung akademischer Grade
Abstammungs-/Geburtsurkunden aller
- gemeinsamen Kinder (mit Vater- und evtl. Mutterschaftsanerkennung),
- nicht gemeinsamen Kinder (für eine Mitteilung an das Familiengericht).
Zusätzlich für Verlobte unter 18 Jahren
Beschluss des Familiengerichts über die Befreiung vom Erfordernis der Ehemündigkeit (Volljährigkeit) gem. § 1303 BGB5.1 Entscheidung des Gerichts über die Übertragung der elterlichen Sorge/Personensorge
Vorehen: Sollte einer von Ihnen bereits ein- oder mehrmals verheiratet gewesen sein, empfiehlt sich immer eine persönliche Vorsprache beim zuständigen Standesamt.
Eheschließung
Nachdem Sie die Eheschließung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt angemeldet haben, vereinbaren Sie vor Ort den Termin für Ihre Trauung oder Sie wenden sich an ein anderes von Ihnen gewünschtes Standesamt innerhalb von Deutschland, vor dem Sie heiraten möchten.
In dem ausgewählten Standesamt suchen Sie sich (sofern Sie dies wünschen) ein Stammbuch der Familie aus, in dem Sie Ihre Heiratsurkunde bzw. Abschrift Ihres Familienbuches und ggf. später die Geburtsurkunden Ihrer Kinder aufbewahren können. Sollten Sie den Wunsch haben, in Anwesenheit von einem oder zwei Trauzeugen zu heiraten, so bringen Sie diese ebenfalls zu o.g. Termin mit. Die Trauzeugen müssen volljährig und geschäftsfähig sein.
Denken Sie bitte daran, dass sowohl Sie als Brautpaar, als auch Ihre Trauzeugen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen müssen. Ein Führerschein reicht nicht aus.
Sollten Sie oder einer Ihrer Trauzeugen der deutschen Sprache nicht mächtig, so ist ein/e Dolmetscher/in hinzuzuziehen, der/die sich mit einem gültigen Ausweis legitimieren muss.





